Marit Hemmersbach
Rechtsanwältin in Bremen

Langensalzaer Str. 6
28329 Bremen

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Inkasso

Die Einziehung offener Forderungen außergerichtlich und im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens gehört zum Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit und wird von mir selbstverständlich gerne übernommen.

Meine Inkassotätigkeit erfolgt individuell, also stets mit Blick auf den konkreten Einzelfall und nicht im Wege sehr häufig anzutreffender automatisierter Massenabfertigung, wie insbesondere bei großen Inkassodiensten. Häufig genug ist es so, dass sich erst im Laufe einer einfach scheinenden Inkassoangelegenheit herausstellt, dass dahinter etwa ein (vermeintliches) Gewährleistungs- oder Schadensersatzrecht des Schuldners steht. Das können wir als Anwälte bewerten und bearbeiten, anders als Inkassodienste.

Mit meiner sofortigen Beauftragung nach Durchlaufen des unternehmenseigenen Mahnwesens stellen Sie sicher, dass der zugrunde liegende Sachverhalt nur einmal – bei noch frischer Erinnerung – aufgearbeitet und mitgeteilt werden muss und im Falle einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung auch die Kosten des vorgerichtlichen Forderungseinzugs in vollem Umfang erstattungsfähig sind. Zudem wird die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr bei gleich bleibendem Streitgegenstand auf die Verfahrensgebühr in einem womöglich nachfolgenden Prozess angerechnet, was bei vorheriger Einschaltung eines Inkassodienstes nicht der Fall ist.

Zur Berechnung der Anwaltsvergütung sprechen Sie mich gern an, bei regelmäßiger Beauftragung im Rahmen dauerhafter Zusammenarbeit können Sonderkonditionen vereinbart werden.