Dem Verkehrsrecht unterfallen alle Rechtsfragen oder Streitigkeiten, die Anknüpfungspunkte zum Straßenverkehr haben. Dies betrifft z. B. folgende Angelegenheiten:
- Regulierung von Unfallschäden
- Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer
- Straf- oder Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Trunkenheitsfahrten etc.
- Führerscheinangelegenheiten bei Neuerwerb nach einer Entziehung und bei Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologischer Untersuchung) oder unberechtigten Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde
- Vertragsangelegenheiten beim Kauf oder Verkauf neuer oder gebrauchter Fahrzeuge oder bei damit verbundenem Leasing beziehungsweise verbundener Finanzierung
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach einem Fahrzeugerwerb